Wie werden die Behandlungen in der Corona-Zeit durchgeführt?
Die Behandlungen werden weiterhin regulär durchgeführt. Unter Portal „Corona-Infos“ informiert Sie über die Sicherheitsvorkehrungen.
Die Behandlungen werden weiterhin regulär durchgeführt. Unter Portal „Corona-Infos“ informiert Sie über die Sicherheitsvorkehrungen.
Bei herausnehmbaren Zahnspangen liegen die Abstände der Termine zwischen 4 – 6 Wochen, bei festsitzenden Spangen bei ca. 3-4 Wochen.
Unsere Zähne sind lebenslang in Bewegung. Wachstumsvorgänge, Erbanlagen sowie natürliche Zahnbewegungen können dazu führen, dass sich Zähne wieder verschieben. Zumeist kommt es nach einer Behandlung zu einer Fehlstellung der vorderen Schneidezähne, vorwiegend im Unterkiefer. Deshalb müssen nach einer erfolgreichen Behandlung Halteplatten eingesetzt werden. Zusätzlich bietet ein Draht hinter den Zähnen […]
Das hängt von vielen Faktoren ab: Vom Alter, dem Schweregrad der Behandlung, der Art der Spange, der Tragedauer und der Mitarbeit der Patienten und ist nicht pauschal zu beantworten.
Grundsätzlich sind kieferorthopädische Behandlungen in jedem Alter möglich und in einigen Fällen auch notwendig. Hierbei steht zumeist für den Patienten im Vordergrund, nicht mit der klassischen Zahnspange behandelt zu werden. Hier können, je nach individuelle Einschätzung, mit Keramikbracktes oder Clear-Aligner behandelt werden.
Es wird individuell entschieden und kann nicht verallgemeinert werden. Jedoch ist eine frühe Beratung von Vorteil, im Wachstum lassen sich die Fehlstellungen meist einfacher behandeln. Eine Frühbehandlung ist frühestens ab dem 4. Lebensjahr möglich. Der ideale Zeitpunkt mit einer kieferorthopädischen Behandlung zu beginnen liegt zwischen dem 9. und dem 13. […]
Der häufigste Grund für eine Behandlung liegt in der Ästhetik der Zähne. Darüber hinaus ermöglicht eine Behandlung ein besseres Kauen und durch gleichmäßige Belastung der Zähne eine Harmonie im Gewebe.
Nach Genehmigung des Kostenvoranschlags werden 80% der Kosten erstattet, 20% der Behandlungskosten müssen Sie während der Behandlung selbst tragen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung, wird Ihnen der Eigenanteil (20%) von der Krankenkasse zurückerstattet. In den Kosten sind Zusatzleistungen wie z. B. flexible Bögen, ästhetische Brackets, Zahnversiegelungen nicht enthalten. Diese Leistungen […]
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen bis zum 18ten Lebensjahr gewisse Behandlungen, welche in der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe eine Einstufung in die Schweregrade 3, 4 oder 5 aufweisen. Ihren Schweregrad stellen wir in einem Beratungstermin fest. Die privaten Krankenkassen übernehmen ebenfalls kieferorthopädische Behandlungen, in einigen Fällen auch ohne Altersbegrenzung.