Öffnungzeiten: Mo.-Mi. 08:30-12:00 & 13:30-18:00 | Do. bis 17:00

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Welche Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen bis zum 18ten Lebensjahr gewisse Behandlungen, welche in der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe eine Einstufung in die Schweregrade 3, 4 oder 5 aufweisen. Ihren Schweregrad stellen wir in einem Beratungstermin fest.

Die privaten Krankenkassen übernehmen ebenfalls kieferorthopädische Behandlungen, in einigen Fällen auch ohne Altersbegrenzung.