Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen bis zum 18ten Lebensjahr gewisse Behandlungen, welche in der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe eine Einstufung in die Schweregrade 3, 4 oder 5 aufweisen. Ihren Schweregrad stellen wir in einem Beratungstermin fest.
Die privaten Krankenkassen übernehmen ebenfalls kieferorthopädische Behandlungen, in einigen Fällen auch ohne Altersbegrenzung.