Allgemeine Fragen
Nach Genehmigung des Kostenvoranschlags werden 80% der Kosten erstattet, 20% der Behandlungskosten müssen Sie während der Behandlung selbst tragen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung, wird Ihnen der Eigenanteil (20%) von der Krankenkasse zurückerstattet.
In den Kosten sind Zusatzleistungen wie z. B. flexible Bögen, ästhetische Brackets, Zahnversiegelungen nicht enthalten. Diese Leistungen werden nach Aufklärung und Ihrem Einverständnis separat in Rechnung gestellt und werden von den Krankenkassen nicht erstattet.
Unsere Zähne sind lebenslang in Bewegung. Wachstumsvorgänge, Erbanlagen sowie natürliche Zahnbewegungen können dazu führen, dass sich Zähne wieder verschieben. Zumeist kommt es nach einer Behandlung zu einer Fehlstellung der vorderen Schneidezähne, vorwiegend im Unterkiefer.
Deshalb müssen nach einer erfolgreichen Behandlung Halteplatten eingesetzt werden. Zusätzlich bietet ein Draht hinter den Zähnen (Retainer) grundsätzlich eine zusätzliche Sicherheit, dass sich die Zähne nicht verstellen.
Ein Behandlungsabschluss ohne nachträgliche Haltemaßnahmen führt zumeist wieder zu schiefen Zähnen.
Es wird individuell entschieden und kann nicht verallgemeinert werden. Jedoch ist eine frühe Beratung von Vorteil, im Wachstum lassen sich die Fehlstellungen meist einfacher behandeln. Eine Frühbehandlung ist frühestens ab dem 4. Lebensjahr möglich.
Der ideale Zeitpunkt mit einer kieferorthopädischen Behandlung zu beginnen liegt zwischen dem 9. und dem 13. Lebensjahr.
Eine Behandlung ab dem 14. Lebensjahr ist grundsätzlich möglich, jedoch entwickeln sich die Kieferknochen zunehmend langsamer.
Jede Beratung bestimmt den individuellen Bedarf.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen bis zum 18ten Lebensjahr gewisse Behandlungen, welche in der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe eine Einstufung in die Schweregrade 3, 4 oder 5 aufweisen. Ihren Schweregrad stellen wir in einem Beratungstermin fest.
Die privaten Krankenkassen übernehmen ebenfalls kieferorthopädische Behandlungen, in einigen Fällen auch ohne Altersbegrenzung.
Grundsätzlich sind kieferorthopädische Behandlungen in jedem Alter möglich und in einigen Fällen auch notwendig. Hierbei steht zumeist für den Patienten im Vordergrund, nicht mit der klassischen Zahnspange behandelt zu werden.
Hier können, je nach individuelle Einschätzung, mit Keramikbracktes oder Clear-Aligner behandelt werden.
Das hängt von vielen Faktoren ab: Vom Alter, dem Schweregrad der Behandlung, der Art der Spange, der Tragedauer und der Mitarbeit der Patienten und ist nicht pauschal zu beantworten.
Bei herausnehmbaren Zahnspangen liegen die Abstände der Termine zwischen 4 – 6 Wochen, bei festsitzenden Spangen bei ca. 3-4 Wochen.
Die Behandlungen werden weiterhin regulär durchgeführt. Unter Portal „Corona-Infos“ informiert Sie über die Sicherheitsvorkehrungen.
Der häufigste Grund für eine Behandlung liegt in der Ästhetik der Zähne. Darüber hinaus ermöglicht eine Behandlung ein besseres Kauen und durch gleichmäßige Belastung der Zähne eine Harmonie im Gewebe.
SOS – Fragen für die ersten Tage
Während unserer Öffnungszeiten, sind wir immer gern telefonisch oder persönlich für Sie da. Haben Sie außerhalb dieser Zeiten Probleme mit Ihrer festen Klammer, befolgen Sie bitte die folgenden Informationen:
Wenn sich ein Bracket oder Band gelöst hat, aber noch am Drahtbogen hängt und nicht stört, können Sie es so belassen. Wenden Sie sich zeitnah an uns und warten Sie nicht bis zum nächsten Termin. Sollten sich Teile vollständig gelöst haben, bewahren Sie sie gut auf.
Kleben Sie an die Stelle Wachs auf, den wir Ihnen nach dem Einsetzen der festen Zahnspange für diesen Fall mitgeben. Vereinbaren Sie einen Termin und warten Sie nicht bis zum nächsten Termin.
Das ist kein Grund zur Sorge. Rufen Sie uns innerhalb unserer Öffnungszeiten an und wir vereinbaren ein Termin.