Öffnungzeiten: Mo.-Mi. 08:30-12:00 & 13:30-18:00 | Do. bis 17:00

Für Terminvereinbarungen: 02382 40 34

In welcher Höhe wird die Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Nach Genehmigung des Kostenvoranschlags werden 80% der Kosten erstattet, 20% der Behandlungskosten müssen Sie während der Behandlung selbst tragen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung, wird Ihnen der Eigenanteil (20%) von der Krankenkasse zurückerstattet.

In den Kosten sind Zusatzleistungen wie z. B. flexible Bögen, ästhetische Brackets, Zahnversiegelungen nicht enthalten. Diese Leistungen werden nach Aufklärung und Ihrem Einverständnis separat in Rechnung gestellt und werden von den Krankenkassen nicht erstattet.