Neben dem ästhetischen Anliegen können gute medizinische Gründe für Zahnkorrekturen im Erwachsenenalter vorliegen. So können verschachtelte oder ungünstig schief liegende Zähne die Mundhygiene beeinträchtigen, womit sich Schmutznischen bilden könnten. Dies kann kurzfristig zu Karies und langfristig zu einer Zahnfleischerkrankung (Parodontitis) führen.
Können Zähne im Erwachsenenalter (ab 18J.) bewegt werden?
Grundsätzlich können die Zähne ebenso im Erwachsenenalter bewegt werden. Mit Fortschreitung des Alters und ggf. Einnahme von Medikamenten bewegen sich die Zähne nicht mehr so schnell. Die Therapiedauer ist abhängig vom Umfang der Behandlung.
Welche Systeme können bei einem Erwachsenen zum Einsatz kommen?
Neben der innenliegenden- und außenliegenden festsitzenden Klammer bilden Aligner (Zahnschienen) die alternative Variante zu einer festen Zahnspange. Diese werden in einer bestimmten Abfolge gewechselt, sodass die Zähne in die Zielposition bewegt werden können.
Was ist für die Kieferorthopädie im Erwachsenenalter erforderlich?
Die Grundvoraussetzung sind der Wille und die Disziplin für eine sehr gute Mundhygiene (!), das Einhalten regelmäßiger Kontrollen und ein konsequentes Tragen der Apparaturen. Ansonsten kann sich die Therapie verlängern. Beim Einsatz von Apparaturen (wie bei der festen Zahnspange) wird die Mundhygiene vorübergehend erschwert. Dies ist jedoch bei den Alignern nicht der Fall. Dort wird kein Bogen eingebunden.
Was ist für einen langfristigen Erfolg nach der Behandlung erforderlich?
Nach der Behandlung werden „lose Zahnspangen“ und bei Bedarf ein Retainer eingesetzt, um das Ergebnis abzusichern. Ohne nachträglich stabilisierende Maßnahmen ist es nicht möglich, das erreichte Zeil langfristig zu erhalten.
Was ist im Erwachsenenalter nicht möglich?
Skelettale Problematiken, wie Unterkieferrücklagen oder positiver Überbiss (Progenie) können nur chirurgisch behandelt werden. Im Grenzbereich kann eine „Kompensation“ durch Ausrichtung der Zähne zueinander angestrebt werden. Jedoch muss dies immer im Einzelfall beurteilt werden.